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Informationen zum Thema Reinigungspflichten

Welche Flächen sind zu reinigen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Die Wohnungsnutzer sind für die regelmäßige und sachgerechte Pflege und Reinigung ihrer Wohnungen sowie der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen verantwortlich.

Alle Hausbewohner haben die Kellerflure, Treppen, Treppenhausfenster, Treppenhausflure und den Boden sowie die Zugangswege außerhalb des Hauses einschließlich der Außentreppen, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Hausgrundstück abwechselnd nach einem von der Hausgemeinschaft aufzustellenden Plan zu reinigen. Die Reinigung etwaiger Aufzugskabinen soll im Zusammenhang mit der Treppenhausreinigung erfolgen.

Bei der Hundehaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass durch den Hund verursachte Verunreinigungen auf den Gemeinschaftsflächen von dem Hundehalter unverzüglich entfernt werden. Dies gilt erfahrungsgemäß besonders für die regelmäßige Entfernung von beispielsweise Hundehaaren im Treppenhaus. 

Die Sauberhaltung von Sandkästen und Spielplätzen nebst Umgebung gehört zu den Obliegenheiten der Eltern und Kinder, die den Sandkasten bzw. den Spielplatz benutzen. Sie haben auch darauf zu achten, dass das Spielzeug nach Beendigung des Spielens aus dem Sandkasten bzw. vom Spielplatz entfernt wird. Im eigenen Interesse sollten sie dafür sorgen, dass Unrat und gefährliche Gegenstände entfernt werden.

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