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Informationen zum Thema Grillen

Gibt es ein Recht auf das Grillen - oder ist Grillen sogar verboten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Grillen auf dem Balkon, im Garten oder auf einer Terasse gehört für viele zum Sommer. Gleichzeitig erleben viele andere das Grillen der Nachbarn auch als störend. Gerade, wenn Rauch oder Ruß auftreten, muss man Probleme klären.

Grundsätzlich gilt: Ist in der Hausordnung oder im Nutzungsvertrag nichts anderes festgelegt, ist Grillen auf der Terasse und im Garten bzw. Hofraum - auch mit Holzkohle - erlaubt. Das Grillen auf dem Balkon darf allerdings nur mit einem Elektro-Grill erfolgen. Der Geruch von Grillfleisch oder gegrilltem Gemüse darf dann auch mal durch den Hof oder zum Nachbarn ziehen - bei Rauch oder Ruß hört es aber auf. So eine substanzielle Störung von anderen ist natürlich nicht erlaubt.

Tipps für das Grillen in der Hausgemeinschaft und Nachbarschaft

  • Vermeiden Sie Rauch- und Rußentwicklung. Beispielsweise durch Verzicht auf Holzkohle oder den richtigen Umgang damit.
  • Stellen Sie den Grill so auf, dass Geruch, Hitze und eventuell doch mal auftretender Rauch nicht in andere Wohnungen oder gegen Häuser ziehen.
  • Denken Sie beim Grillen an Ruhezeiten - auch der schönste Abend muss mal ausklingen und laute Musik sollte nicht dazugehören.
  • Grillen kann auch etwas Besonderes bleiben - nicht jeder Sommerabend sollte für die gesamte Häuserreihe nach gegrillter Paprika riechen. Irgendwann ist auch bei vermeintlich guten Gerüchen die "Störgrenze" erreicht.
  • Wenn es passt: Laden Sie Ihre Nachbarn auch zum gemeinsamen Grillen ein. Gemeinsames Essen ist eine gute Gelegenheit, sich kennenzulernen oder eine langjährige gute Nachbarschaft zu erhalten.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Melden Sie sich gerne. Bei vielen Themen haben wir Tipps und verfügen über Erfahrungswerte, damit größere Probleme gar nicht erst entstehen.

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